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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Steeghuus Twixlum

§ 1. Geltungsbereich und Vermieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung des "Steeghuus Twixlum" durch die Arsenijevic und Liedtmeyer GbR, Im Baumgarten 34, 53773 Hennef (im Folgenden „Vermieter“).

Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter der Ferienunterkunft. Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Vermieter ausdrücklich schriftlich bestätigt.


§ 2. Datenschutz

Die im Rahmen der Buchung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der gesonderten Datenschutzerklärung einsehbar.


§ 3. Vertragsabschluss

Mit der Buchung (schriftlich, elektronisch oder telefonisch) bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an.

Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Vermieters zustande.


§ 4. Zahlungsbedingungen

- Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 20 % des Gesamtmietpreises fällig.

- Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn ohne erneute Aufforderung zu leisten.

- Zusätzlich wird eine Kaution von 200 € erhoben, die zusammen mit der Restzahlung zu überweisen ist.

- Die Kaution wird innerhalb von 7 Tagen nach Abreise zurückerstattet, sofern keine Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen vorliegen. Die Frist verlängert sich angemessen, maximal jedoch bis zu 30 Tage nach Abreise, sofern ein berechtigter Prüfungsbedarf besteht.


§ 5. Preise und Leistungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise. Im Mietpreis enthalten sind die Nutzung des Hauses, des Grundstücks und der bereitgestellten Ausstattung.

Die Stadt Emden erhebt eine Übernachtungssteuer in Höhe von 3,5 % auf den Brutto‑Übernachtungspreis, zuzüglich 7 % Umsatzsteuer auf diese Steuer. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 3,75 % des Brutto‑Übernachtungspreises.

Die Übernachtungssteuer wird vom Vermieter im Auftrag der Stadt eingezogen und auf Buchungsbestätigungen, Rechnungen und Zahlungsbelegen gesondert ausgewiesen.


§ 6. Anreise und Abreise

- Die Anreise ist ab der in der Buchungsbestätigung genannten Uhrzeit möglich.

- Die Abreise hat bis zur in der Buchungsbestätigung genannten Uhrzeit zu erfolgen.

- Das Haus ist in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.

- Die detaillierten Abreisehinweise ergeben sich aus der Hausordnung, die Bestandteil des Mietverhältnisses ist.


§ 7. Rücktritt / Stornierung durch den Mieter

Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Es gelten folgende Stornogebühren:

- bis 60 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei

- 59 bis 35 Tage vor Mietbeginn: 10 %

- 34 bis 21 Tage vor Mietbeginn: 30 %

- 20 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 60 %

- 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 80 %

- weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 90 %

Ersatzmieter
Der Mieter kann einen geeigneten Ersatzmieter benennen, der bereit ist, in das bestehende Mietverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann den Ersatzmieter nur aus sachlichen Gründen ablehnen. Für die Vertragsumschreibung wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 € erhoben. Mit Eintritt des Ersatzmieters entfallen die Stornogebühren.
Der ursprüngliche Mieter bleibt bis zur vollständigen Zahlung durch den Ersatzmieter haftbar.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Der Vermieter ist verpflichtet, ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung auf die Stornogebühren anzurechnen.


§ 8. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich:

- die Unterkunft und das Inventar pfleglich zu behandeln

- Schäden unverzüglich zu melden

- die maximale Personenzahl nicht zu überschreiten

- die Hausordnung einzuhalten

Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der Mieter.


§ 9. Haustiere

Haustiere sind in der Unterkunft nicht gestattet.

Bei unerlaubter Mitnahme eines Haustieres trägt der Mieter die tatsächlich entstehenden zusätzlichen Reinigungskosten sowie etwaige Schäden.


§ 10. Rauchen

Im gesamten Gebäude gilt ein striktes Rauchverbot. Rauchen ist ausschließlich im Außenbereich erlaubt.

Bei Verstößen trägt der Mieter die tatsächlich entstehenden zusätzlichen Reinigungskosten sowie Schäden (z. B. Brandlöcher, Geruchsneutralisation).


§ 11. Besucher und Übernachtungsgäste

Besucher sind grundsätzlich erlaubt. Übernachtungsgäste müssen vorab angemeldet werden, da sie der Stadt Emden zu melden sind. Die maximale Belegungszahl von 6 Personen darf dabei nicht überschritten werden.

Der Mieter haftet für das Verhalten seiner Besucher.

Nicht angemeldete Übernachtungsgäste stellen eine vertragswidrige Nutzung dar und können zur fristlosen Kündigung führen.


§ 12. Nutzung von Garten, Bootssteg und Wasserzugang

Zum Mietobjekt gehören ein Garten sowie ein Bootssteg mit direktem Zugang zum angrenzenden Gewässer. Diese Bereiche laden zum Entspannen und Verweilen ein, werden jedoch nicht überwacht.

Der Garten ist naturnah gestaltet. Unebenheiten des Geländes, witterungsbedingte Einflüsse sowie natürliche Gegebenheiten gehören zum Charakter des Grundstücks und stellen keinen Mangel dar.

Der Bootssteg dient dem Anlegen eines Bootes. Eine Bade‑, Rettungs‑ oder sonstige Aufsicht wird durch den Vermieter weder im Garten noch am Bootssteg oder am Gewässer übernommen.

Die Nutzung des Gartens, des Bootsstegs und des Gewässers erfolgt eigenverantwortlich. Gäste werden gebeten, die örtlichen Gegebenheiten umsichtig zu nutzen und Rücksicht auf sich und andere zu nehmen.

Eltern und sonstige Aufsichtspersonen sind verpflichtet, mitreisende Kinder insbesondere im Bereich des Gartens, des Bootsstegs und des Wassers angemessen zu beaufsichtigen.

Der Vermieter erfüllt im Rahmen des Zumutbaren seine Verkehrssicherungspflichten.

Es gelten im Übrigen die Haftungsregelungen gemäß § 14.


§ 13. WLAN-Nutzung

Der Vermieter stellt dem Mieter während des Aufenthalts einen Zugang zum Internet (WLAN) zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine jederzeitige, störungsfreie Verfügbarkeit sowie auf eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit besteht nicht.

Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Verantwortung des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das WLAN nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen, insbesondere keine urheberrechtswidrigen Inhalte abzurufen, zu verbreiten oder zu vervielfältigen.

Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung des WLAN durch den Mieter oder dessen Mitreisende resultieren.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an Endgeräten oder Daten des Mieters, die durch die Nutzung des WLAN entstehen, insbesondere nicht für Viren, Schadsoftware oder Datenverlust.

Es obliegt dem Mieter, geeignete Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Virenschutz, Firewall) für seine Geräte zu treffen.

Der Zugang darf Dritten außerhalb der Reisegruppe nicht zur Verfügung gestellt werden.


§ 14. Schäden und Haftung

Der Vermieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.


§ 15. Schlüssel / Zugangscode

Der Mieter erhält einen Zugangscode sowie einen Schlüssel.
Bei Verlust des Schlüssels trägt der Mieter die tatsächlich entstehenden Kosten für Ersatz und ggf. Austausch der Schließanlage, sofern dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.


§ 16. Hausordnung

Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietverhältnisses. Sie wird dem Mieter vorab zur Verfügung gestellt, liegt im Haus aus und ist online einsehbar. Bei Widersprüchen zwischen AGB und Hausordnung gelten die AGB.

Verstöße gegen wesentliche Pflichten aus der Hausordnung können eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen.


§ 17. Widerrufsausschluss

Bei der Buchung einer Ferienunterkunft besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Es gelten ausschließlich die oben genannten Stornierungsbedingungen.


§ 18. Höhere Gewalt

Kann das Mietverhältnis aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse, behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare und nicht zu vertretende Umstände) nicht durchgeführt werden oder wird seine Durchführung erheblich beeinträchtigt, sind beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten befreit.

Bereits geleistete Zahlungen sind in diesem Fall anteilig zu erstatten, soweit Leistungen nicht erbracht werden konnten.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht, sofern keine Partei die Umstände zu vertreten hat.


§ 19. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht.

Für Klagen des Vermieters gegen den Mieter gilt der gesetzliche Gerichtsstand.



Stand dieser AGB: 28.04.2026